Jugendamt

DAS BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Möglichkeit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages für Kinder durch das jeweilige Kreisjugendamt

 

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen, dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

 

Weitere Infos beim Kreisjugendamt Neunkirchen https://www.landkreis-neunkirchen.de

 

Adresse:

Saarbrücker Straße 1,

66538 Neunkirchen
06824 / 906-7300, -7325
06824/ 906-7239

 

Benötigte Formulare zur Antragstellung:

  • Antrag auf Bildung und Teilhabe
  • Anlage 5